Europawahl 2019

Die Europawahl steht vor der Tür!
Hier einige Infos zur Wahl!

Blick auf das Europäische Parlament (Louise Weiss Building) © European Communities/ Source: EC - Audiovisual Service/ Photo: Jean-Louis Debaize.
Europäisches Parlament - "Stimme des Volkes"

Der aus dem griechischen stammende Begriff Demokratie (Demos = Volk, kratein = herrschen) bedeutet im Deutschen so viel wie Volksherrschaft. Das heißt, dass politische Entscheidungen nur von Institutionen getroffen werden können, die direkt oder indirekt demokratisch, also vom Volk, legitimiert werden. In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird die demokratische Legitimation durch die Wahl von Parlamenten hergestellt. So auch auf europäischer Ebene. 
Alle fünf Jahre finden Europawahlen statt. Die nächste Wahl wird im Jahr 2019 sein.  Dabei wählen wir, beziehungsweise alle Wahlberechtigten Europäer_innen, die 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments. Damit ist das Europäische Parlament das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Alle anderen Organe der EU werden wiederum durch andere Organe der EU zusammengesetzt oder gewählt.
Das EP arbeitet Rechtsvorschriften aus und besitzt gemeinsam mit dem Rat der EU Haushaltsbefugnisse. Alle Dokumente des EPs werden in sämtlichen Amtssprachen der EU veröffentlicht. Das sind insgesamt 24 Sprachen. Diese vom EP ausgearbeiteten Rechtsvorschriften haben Auswirkungen auf unseren – alle EU-Bürger_innen – Lebensalltag, zum Beispiel in den Bereichen Umweltschutz (Nutzung von Glyphosat), Verbraucherrechte (Roaming-Gebühren), Verkehr (Maut), Kapital (Euro), Waren (Im- und Export) und Dienstleistungen (Entsenderichtlinie). 

Weiterführende Links: 

Offizielle Webseite des Europäischen Parlaments

Zusammensetzung des EP

Sitze im EP nach Mitgliedstaat. LpB BW/Hieber; CC-BY-4.0.

Die Abgeordneten und der Präsident bilden gemeinsam das Europäische Parlament. Das administrative Leitungsorgan des Parlaments ist das Präsidium. Der Generalsekretär unterstützt das Parlament.

Das Präsidium als administratives Leitungsorgan
Das Präsidium ist zuständig für den Haushalt sowie Personal- und Organisationsfragen. Es besteht aus dem Präsidenten, 14 Vizepräsidenten und 6 Quästoren. Alle Mitglieder des Präsidiums werden vom Parlament für zweieinhalb Jahre gewählt.

Der Präsident als oberster Repräsentant
Der Präsident des EPs vertritt das Parlament nach außen und leitet die Sitzungen des Plenums sowie die Sitzungen des Präsidiums. Er wird zu Beginn und nach der Hälfte der Wahlperiode für zweieinhalb Jahre vom Parlament gewählt. Seit dem 17. Januar 2017 ist Antonio Tajani der Präsident des Europäischen Parlaments.

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
Die Abgeordneten des EPs sind die gewählten Vertreter der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger. Die maximal 751 Abgeordneten tagen einmal pro Monat zu ihrer Plenarsitzung in Straßburg. Unterstützt werden die Abgeordneten von der Parlamentsverwaltung. Die Abgeordneten werden für je fünf Jahre in geheimen Wahlen gewählt. Jedes Land bestimmt dabei selbst, in welcher Form die Wahlen durchgeführt werden. Die Abgeordneten stammen aus über 200 nationalen Parteien, und schließen sich in 8 nationenübergreifenden Fraktionen und einer fraktionslosen Gruppe zusammen. 

Die Abgeordneten stammen aus den 28 Ländern der EU. Die Anzahl der Sitze pro Mitgliedstaat wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt. So hat Deutschland im EP gemessen an seiner Einwohnerzahl 96 Sitze, Malta 6. Bei den Europawahlen wählen wir, also alle Wahlberechtigten, die Abgeordneten des EP, wobei hier die Wahlsysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten voneinander abweichen können (z.B. Wahltag oder Prozent-Hürde).Entscheidungen des Parlaments werden in Ausschüssen vorbereitet, bei deren Besetzung die Fraktionen und Mitgliedstaaten proportional berücksichtigt werden. Die Abgeordneten wählen ihren Präsidenten auf zweieinhalb Jahre. Ebenso wählen sie das gesamte Präsidium.

Das Generalsekretariat verwaltet
Für die Verwaltung ist das Generalsekretariat zuständig, bestehend aus einem Generalsekretär, 12 Generaldirektionen und dem Juristischen Dienst. Insgesamt sind das über 5000 Planstellen. Die Beschäftigten des Generalsekretariats sind überwiegend Beamt_innen, die per Auswahlverfahren aus allen Ländern der Europäischen Union eingestellt werden. Das Generalsekretariat ist mit der Koordination der Legislativarbeiten und der Organisation der Plenartagungen und der sonstigen Sitzungen betraut. Es unterstützt außerdem die Arbeit der parlamentarischen Organe und die Abgeordneten in der Ausübung ihres Mandats in technischer Hinsicht und durch fachliche Beratung. Das Europäische Parlament muss darüber hinaus für alle Plenartagungen und sonstigen Sitzungen eine umfassende Mehrsprachigkeit gewährleisten. Aufgrund der vierundzwanzig Amtssprachen der EU ist eine Vielzahl an Dolmetsch- und Übersetzungsdienststellen notwendig. Seinen Sitz hat das Generalsekretariat in Luxemburg.  

Kompetenzen des EP

Mitglieder nach Fraktionen im EP. Lpb BW/Hieber; CC-BY 4.0.

Durch die Überarbeitung der Verträge sind die Kompetenzen des Europäischen Parlaments innerhalb der europäischen Organe kontinuierlich ausgeweitet worden. Heute steht das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber da, es verfügt über eine Haushaltsbefugnis und nimmt gegenüber allen europäischen Einrichtungen die Aufgabe einer demokratischen Kontrolle wahr. 

In den Sitzungen des Parlaments werden außen- und innenpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union erörtert. Die Unionsbürgerinnen und -bürger können sich somit über ihre gewählten Abgeordneten an der Gestaltung der europäischen Politik in ihrem Sinne beteiligen. In den Bereichen

  • Außenpolitik
  • Globalisierung
  • Verteidigung der Menschenrechte
  • Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
  • Charta der Grundrechte der EU

arbeitet das Europäische Parlament beratend und koordinierend mit den anderen Organen und Institutionen der Europäischen Union zusammen und erteilt weitreichende Empfehlungen und Zustimmungen.
 

Das Europäische Parlament hat vor allem drei Aufgaben:
 

Gesetzgebung
Das EP …

  • verabschiedet EU-Rechtsvorschriften, d.h. es kann den Inhalt der europäischen Rechtsvorschriften annehmen, abändern oder ablehnen
  • ist damit ein Gesetzgeber der EU in Zusammenarbeit mit dem Rat der EU auf Grundlage von Vorschlägen der Kommission
  • entscheidet über internationale Abkommen
  • entscheidet über Erweiterungen der EU
  • prüft das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und fordert diese auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen

Der größte Teil der zu treffenden Entscheidungen bzw. Gesetzesentwürfe müssen vor ihrer Verabschiedung meist vom Europäischen Parlament angehört werden, das dann eine nicht bindende Stellungnahme gibt. In einigen Fällen ist aber auch die Zustimmung des Parlaments notwendig, so etwa beim Beitritt neuer Mitgliedstaaten. Im sogenannten Mitentscheidungsverfahren nehmen der Rat der EU (Ministerrat) und das EP einen Vorschlag der Kommission an. Können sich der Rat der EU und das EP nicht einigen, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen. 
Diese Regelungen zeigen, dass das Parlament nicht über die vollen Rechte eines "klassischen" Parlaments, wie dem deutschen Bundestag oder dem britischen Unterhaus, verfügt Zudem besitzt das Parlament nur ein sogenanntes "indirektes Initiativrecht". So kann es zum Beispiel die Kommission auffordern eine bestimmte Gesetzesinitiative einzuleiten. Das Parlament ist folglich notwendig für die Gesetzgebung, kann aber nur beschränkt selbst aktiv werden.

Haushalt

Das EP … 

  • stellt den Haushaltsplan der EU gemeinsam mit dem Rat der EU auf
  • genehmigt den langfristigen EU-Haushalt, den sogenannten „mehrjährigen Finanzrahmen“

Der Rat der EU und das EP sind hier nicht gleichwertig. Die Kommission macht einen Haushaltsvorschlag und leitet diesen an den Rat der EU und das Parlament weiter. Der Rat der EU legt seinen Standpunkt fest und schickt diesen mit seinen Begründungen an das Europäische Parlament. Das EP hat nun verschiedene Möglichkeiten, wie es mit dem Haushaltsentwurf umgehen kann: (1) Das EP billigt nun den Standpunkt des Rates der EU (Haushaltsplan erlassen), (2) das EP hat binnen 42 Tage keinen Beschluss gefasst (Haushaltsplan erlassen), (3) EP schlägt Abänderungen vor (Haushaltsentwurf geht zurück an den Rat der EU; gegebenenfalls wird ein Vermittlerausschuss einberufen). Nach Abschluss der verschiedenen Verfahren billigt der Präsident des Europäischen Parlaments den Haushalt durch die Feststellung, dass der Haushalt endgültig erlassen worden ist.

Aufsicht und Kontrolle
Das EP … 

  • übt gegenüber allen EU-Organen eine demokratische Kontrolle aus.
  • wählt den Präsidenten/die Präsidentin der EU-Kommission und muss der gesamten Besetzung der Kommission zustimmen. Zusätzlich hat das Parlament das Recht, einen Misstrauensantrag gegen die Kommission zu stellen.
  • entlastet, d.h. genehmigt, den EU-Haushalt.
  • bearbeitet Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern und setzt Untersuchungsausschüsse ein.
  • bespricht die Währungspolitik gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank.
  • beobachtet Wahlen.

Das Europäische Parlament übt Kontrolle über alle anderen Institutionen der EU aus und übernimmt damit eine wichtige Funktion in der Gewaltenteilung. Vor der Einsetzung einer neuen Kommission müssen deren Mitglieder erst vom EP angehört werden und können von diesem abgelehnt werden. Ferner ist die Kommission dem EP rechenschaftspflichtig und kann von ihm durch ein Misstrauensvotum zur Abdankung gezwungen werden. Auch mit den anderen Institutionen herrscht ein reger Austausch von Informationen.  Wie die nationalen Parlamente verfügt das EP über parlamentarische Ausschüsse, die sich mit speziellen Fragen befassen.
Über einen dieser Ausschüsse, den Petitionsausschuss, können europäische Bürgerinnen und Bürger Petitionen unmittelbar an das Parlament richten. Zudem ernennt das Parlament einen europäischen Bürgerbeauftragten oder eine Bürgerbeauftragte. Er oder sie geht den Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Missstände in der EU-Verwaltung nach.

Arbeitsweise des EP

Ähnlich den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten unterteilt sich das Europäische Parlament in Fraktionen und Ausschüsse.

Die Fraktion bildet die politische Grundeinheit des Europäischen Parlaments. In den EU-Verträgen jedoch wird die Fraktion als politische Substruktur des Parlamentes nicht erwähnt. Hierzu muss näher in die Geschäftsordnung des Parlamentes geschaut werden. Dort ist die Bildung von Fraktionen vorgesehen, um zu einer wirksameren Organisation des Parlamentes zu gelangen.
So arbeiten die Abgeordneten im Europaparlament nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern nach ihrer politischen Orientierung zusammen. Abgeordnete unterschiedlicher Länder, aber mit ähnlicher politischer Orientierung, bilden meist eine gemeinsame Fraktion. 
Das Besondere im Europäischen Parlament ist die Vielzahl nationaler Parteien, die sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament 8 Fraktionen, in denen über 200 nationale Parteien vertreten sind. Zudem gibt es noch 18 Abgeordnete, die sich keiner Fraktion angeschlossen haben und infolgedessen als "Fraktionslos" bezeichnet werden. (Stand: 11/2017) 

Voraussetzung zur Bildung einer Fraktion
Zur Bildung einer Fraktion müssen sich Abgeordnete aus verschiedenen Ländern zusammenfinden. Damit soll die grenzüberschreitende Kooperation von politischen Parteien und Abgeordneten angeregt werden. 

Um eine Fraktion bilden zu können, müssen ihr mindestens 25 Mitglieder angehören, die in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten gewählt wurden. Das wären im Moment bei 28 Mitgliedstaaten 7 Staaten. Ein Parlamentsabgeordneter/eine Parlamentsabgeordnete kann immer nur einer Fraktion angehören. Hat eine Fraktion weniger als 25 Mitglieder, kann der Präsident ihr Weiterbestehen gestatten, solange die Fraktionsmitglieder weiterhin ein Fünftel der Mitgliedstaaten vertreten und die Fraktion bereits ein Jahr besteht.
Die derzeit größte Fraktion im Europäischen Parlament ist die Fraktion der Europäischen Volkspartei (216 Mitglieder), gefolgt von der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (190 Mitglieder) und der Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (74 Mitglieder) (Stand 11/2017). 

Der Vorteil einer Fraktion
Seit den ersten Tagen des EPs schließen sich Abgeordnete in Fraktionen zusammen. Sie sollen die parlamentarische Handlungsfähigkeit sicherstellen und spiegeln dadurch das parlamentarische Tagesgeschäft. Abgeordnete kommen in einer Fraktion zusammen, wenn sie ähnliche Einstellungen zu sozialen und wirtschaftlichen Themen haben. Dies bedeutet sie kommen aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit zusammen und nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit. Generell ist die politische Breitbande innerhalb einer Fraktion sehr hoch. So vereinigt die EVP zum Beispiel Parteien des bürgerlichen Zentrums wie auch Parteien rechtskonservativer Provenienz. So sitzen in der EVP-Fraktion sowohl die CDU als auch die ungarische FIDESZ (Partei von Victor Orban). Je größer eine Fraktion ist, desto mehr Macht hat sie im EP. Damit gewährleistet diese intraparlamentarische Macht einer Fraktion ein diszipliniertes Abstimmungsverhalten innerhalb der Fraktion. Das Fraktionsgefüge des EPs bildet somit das gesamte Meinungsspektrum zur Europäischen Integration ab. 

Organisation einer Fraktion
Da sich Fraktionen aufgrund ihrer politischen Zugehörigkeit bilden, können sie sich auf zwei verschiedene Arten von Fraktionsmitgliedern stützen. Zum einen können sogenannte Europaparteien gegründet werden und so stützen sich Fraktionen auf eine einzelne Europapartei (wie beispielsweise die Sozialdemokratische Fraktion). Zum anderen können sich Fraktionen auf mehrere europäische und nationale Parteien sowie parteilose Mitglieder stützen (wie zum Beispiel die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa oder die Fraktion der Grünen/EFA ). 

Europapartei
Eine Europapartei ist eine politische Partei oder ein Bündnis von politischen Parteien, die/das auf Ebene der EU tätig ist. Sowohl Parteien der Mitgliedstaaten als auch Einzelpersonen können Mitglieder einer Europapartei sein. Die Verträge sagen: „Politische Parteien auf europäischer Ebene sind wichtig als Faktor der Integration in der Union. Sie tragen dazu bei, ein europäisches Bewusstsein herauszubilden und den politischen Willen der Bürger der Union zum Ausdruck zu bringen.“ Europaparteien haben ein politisches Programm, sind aber in ihrer Stellung nicht mit den nationalen Parteien vergleichbar. Die organisatorisch wichtige Einheit im EP bleibt die Fraktion. 

Jede Fraktion hat einen Vorsitzenden, einen Fraktionsvorstand und ein Sekretariat. Der Fraktionsvorstand vertritt die Standpunkte der Fraktion nach außen. Allerdings gibt es im Europäischen Parlament keinen formalen Fraktionszwang. Das bedeutet: Kein Abgeordneter kann zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten von seiner Fraktion verpflichtet werden. 
Die Vorstände der verschiedenen Fraktionen bilden zusammen die so genannte "Konferenz der Präsidenten", die unter anderem die Tagesordnung der Parlamentssitzungen entwirft. 
Einzelne Mitglieder der Fraktionen können interfraktionelle Arbeitsgruppen oder andere inoffizielle Mitgliederguppierungen bilden. Somit soll es ermöglicht werden, einen informellen fraktionsübergreifenden Meinungsaustausch über spezifische Themen zusammen mit Mitgliedern verschiedener Ausschüsse zu führen. 

Deutsche Abgeordnete im EP

Die in Deutschland gewählten Abgeordneten (insgesamt 92) verteilen sich derzeit auf 7 Fraktionen. Zwei Abgeordnete sind fraktionslos. Achtung: Deutschland stehen im EP insgesamt 96 Sitze zu, diese werden aber im Moment nicht alle besetzt. So kommt es dazu, dass derzeit nur 92 deutsche Abgeordnete im EP sitzen. Dies kann unter anderem dadurch passieren, dass Europa-Abgeordnete zum Beispiel in den deutschen Bundestag gewählt werden oder eine Stelle auf Bundesebene annehmen. Da ein Sitz im EP eine Vollzeitstelle darstellt, sollte ein EP-Abgeordneter sich voll und ganz auf dieses Amt konzentrieren. Ein Beispiel: Beatrix von Storch war Abgeordnete im EP, nahm jedoch eine Stelle auf Bundesebene in ihrer Partei, der AfD, an. Damit wurde ihr Sitz im EP frei. Dafür überlegt nun Herr Meuthen, Landtagsabgeordneter in Baden-Württemberg, ob er für Frau Storch ins EP nachrückt. 

 


Deutsche Abgeordnete nach Fraktion im EP (Stand 11/17) 

 

  Partei / Fraktion Sitze im EP(aktuelle Wahlperiode 2014-2019)
  INSGESAMT:
92
Fraktion der Europäischen Volkpartei/Christdemokraten (PPE): Abgeordnete der Parteien "CDU" und "CSU" 34
http://www.socialistsanddemocrats.eu/gpes/index.jsp?request_locale=EN

Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament (S&D): Abgeordnete der Partei "SPD"

27
http://ecrgroup.eu/

Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (ECR): Abgeordnete der "Freien Wähler" und "Lineral-Konservativer Reformer"

6
Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE): Abgeordnete der "Freien Wähler" und der "FDP" 2
Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/ Nordische Grüne Linke (GUE/NGL): Abgeordnete der Parteien "Die Linke" sowie ein unabhängiger Abgeordneter 7
Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (Verts/ ALE): abgeordnete der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" und der "Ökologisch-Demokratischen Partei" 13

Fraktion Europa der Nationen und Freiheit (ENF): Abgeordnete der Partei "AfD"

1
fraktionslose Abgeordnete (NI): Ein Abgeordneter der Partei "Die PARTEI" und ein Abgeordneter der Partei "NPD" 2

 

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